Formulare und Informationen zum Download

Wir stellen Ihnen die Dateien im PDF-Format zur Verfügung. Ein Programm zum Öffnen der Dateien ist in der Regel auf Ihrem Gerät installiert. Falls nicht, dann können Sie die aktuelle Version des Adobe Reader hier kostenlos herunterladen: Download Adobe Reader.

Anamnesebögen:

Formulare:

Die Härtefallregelung für Zahnersatz

Werden Sie durch die Eigenbeteiligung für Zahnersatz finanziell unzumutbar belastet, besteht eventuell ein Anspruch auf eine höhere Beteiligung der Krankenkasse – bis zur vollständigen Übernahme – an den Kosten für Zahnersatz. Dies bezieht sich ausschließlich auf die Regelversorgung.

Das Bonusheft – die Bonusregelung

Geführtes BonusheftGesetzl. Festzuschuss
0–5 Jahre60 %
6–10 Jahre70 %
mehr als 10 Jahre75 %

Wenn Sie mindestens einmal im Jahr Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 5 Kalenderjahren nachweisen können, erhöht sich der festgelegte Zuschuss für Zahnersatz um einen Bonus von 20 % des Kassenanteils. Bei Vorsorgeuntersuchungen ohne Unterbrechung in den letzten 10 Kalenderjahren erhöht sich der Kassenanteil um einen Bonus von 25 %.

Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Bonusheftes. Sollten Sie kein Bonusheft haben, können Sie sich dieses jederzeit bei uns ausstellen und sogar Eintragungen nachträglich ergänzen lassen.

Wir sind verpflichtet, Ihre Daten 10 Jahre lang aufzubewahren.

Patienteninformation zur neuen GOZ 2012

Wir haben seit 2012 eine neue Gebührenordnung, die Leistungen bei Privatpatienten und Privatleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten betrifft. Einige Leistungen sind nach gut 23 Jahren höher bewertet worden, andere sind sogar unter den Kassensatz gesenkt worden.

Deswegen können wir nicht mehr generell den alten 2,3-fachen GOZ-Satz, der bei Zahnärzten anders als bei Ärzten in etwa durchschnittlich dem Kassensatz entsprach, als Regelsatz berechnen.

Wir haben alle Leistungen nach der neuen GOZ durchkalkuliert und werden bei besonderen Schwierigkeitsgraden oder erhöhtem Zeitaufwand bei der Rechnungsausstellung Begründungen angeben, die von Ihrem Kostenträger berücksichtigt werden können.

Sollte der Kostenträger den Gebührensatz nicht anerkennen, verbleibt bei Ihnen ein Eigenanteil. Soweit wir den Behandlungsumfang vorhersehen können, erstellen wir Ihnen auch gern einen Kostenvoranschlag für unsere Leistungen.